» Ausnahme Mikroneedling
Ärzte/in, Heilpraktiker/in und kosmetische Berufe
» Eigenbluttherapien
Teilnahme für Heilpraktiker/in möglich
Diese Therapien unterliegen u.a. dem Transfusionsgesetz, AMG. Die Teilnahmne für Heilpraktiker/in ist möglich und sinnvoll. Die Behandlung beschränkt sich auf die eigene Anwendung (medizinische Ästhetik, Orthopädie, Haarausfall etc.).
Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte recherchieren Sie eigenverantwortlich die momentane Gesetzeslage.